Europäischer Gerichtshof setzt Sampling enge Grenzen
Zwischen Kraftwerk und Pelham herrschte ein langer Rechtsstreit. Das Ergebnis: Der Europäische Gerichtshof grenzt das Sampling stark ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Kraftwerk und Pelham führten nun schon seit zwei Jahrzehnten einen Rechtsstreit.
- Es geht um einen Rhythmus aus einem Kraftwerk-Titel, welche Pelham verwendet hat.
- Kraftwerk verklagte ihn und hat vom Europäischen Gerichtshof nun recht bekommen.
Der Europäische Gerichtshof hat dem Kopieren von Musiksequenzen, dem sogenannten Sampling, enge Grenzen gesetzt. Auch die Vervielfältigung sehr kurzer Sequenzen von fremden Tonträgern sei zustimmungspflichtig, befand der Gerichtshof am Montag in Luxemburg in einem seit 20 Jahren dauernden Rechtsstreit zwischen der Düsseldorfer Musikgruppe Kraftwerk und Pop-Produzent Moses Pelham.
Eine Ausnahme liessen die Richter aber zu: Das Verwenden eines Klangschnipsels in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form sei kein Zitat und damit keine Verletzung der Rechte am ursprünglichen Werk.
Streit läuft schon zwei Jahrzehnte
Zugleich machten sie deutlich, dass es sich nach EU-Recht nicht um die Kopie eines Liedes handelt, wenn das neue Stück nur einzelne Fragmente - aber weder den gesamten, noch einen wesentlichen Teil übernimmt.
Der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham läuft vor deutschen Gerichten schon seit zwei Jahrzehnten durch alle Instanzen. Es geht um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall» von 1977. Pelham hatte 1997 eine Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song «Nur mir» mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte Pelham daraufhin.