Europäischer Gerichtshof entscheidet über Verbot von Neonikotinoiden in Frankreich

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob Frankreich in der EU zugelassene Neonikotinoide auf eigene Faust verbieten durfte.

Hornisse
Eine Honigbiene an einer Kirschblüte. - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Neonikotinoide sind schädlich für Bienen..

Es geht um fünf Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung Frankreich ab September 2018 untersagte. (Az. C-514/19)

Neonikotinoide sind schädlich für Bienen. Drei der Mittel sind in der EU im Freiland verboten, eins komplett. Das französische Verbot umfasste aber mehr Wirkstoffe. Der Verband der Pflanzenschutzindustrie klagte dagegen. Zwar dürfen Mitgliedsstaaten laut EU-Recht eigene Schutzmassnahmen erlassen - jedoch nur, wenn sie zuvor gegenüber der Kommission Bedenken erhoben haben und diese nicht selbst Mittel ergreift. Der Verband bezweifelt, dass die französische Mitteilung an die Kommission diesen Anforderungen genügt. Das oberste Verwaltungsgericht bat den EuGH um Auslegung. In der Nacht zu Mittwoch hatte die französische Nationalversammlung beschlossen, einige Neonikotinoide begrenzt wieder zuzulassen. Das spielt für dieses Urteil jedoch keine Rolle.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Skifahrer Helm
12 Interaktionen
Zahlen
sdf
21 Interaktionen
Bis 21 Grad!

MEHR IN NEWS

1 Interaktionen
Basel/Liestal/Aarau/Solothurn
Trotti
1 Interaktionen
In Basel
TAP
Frankfurt/Main

MEHR AUS LUXEMBURG

iran-krieg
31 Interaktionen
In Eurozone
12 Interaktionen
Luxemburg
EuGH in Luxemburg
5 Interaktionen
EuGH
Ausweise
15 Interaktionen
Luxemburg