Europäischer Gerichtshof entscheidet über Verbot von Neonikotinoiden in Frankreich

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob Frankreich in der EU zugelassene Neonikotinoide auf eigene Faust verbieten durfte.

Hornisse
Eine Honigbiene an einer Kirschblüte. - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Neonikotinoide sind schädlich für Bienen..

Es geht um fünf Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung Frankreich ab September 2018 untersagte. (Az. C-514/19)

Neonikotinoide sind schädlich für Bienen. Drei der Mittel sind in der EU im Freiland verboten, eins komplett. Das französische Verbot umfasste aber mehr Wirkstoffe. Der Verband der Pflanzenschutzindustrie klagte dagegen. Zwar dürfen Mitgliedsstaaten laut EU-Recht eigene Schutzmassnahmen erlassen - jedoch nur, wenn sie zuvor gegenüber der Kommission Bedenken erhoben haben und diese nicht selbst Mittel ergreift. Der Verband bezweifelt, dass die französische Mitteilung an die Kommission diesen Anforderungen genügt. Das oberste Verwaltungsgericht bat den EuGH um Auslegung. In der Nacht zu Mittwoch hatte die französische Nationalversammlung beschlossen, einige Neonikotinoide begrenzt wieder zuzulassen. Das spielt für dieses Urteil jedoch keine Rolle.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Tierklappe
53 Interaktionen
Oreo & Cookie
teaser
8 Interaktionen
Neuer Preis-Rekord

MEHR IN NEWS

Umzug
Unfall Birsfelden
Birsfelden BL
Selbstunfall A1
1 Interaktionen
A1 bei Deitingen SO
Nicolas Sarkozy
2 Interaktionen
Trotz Urteil

MEHR AUS LUXEMBURG

Nyokassi Schweizer Nati
16 Interaktionen
1:2 in Luxemburg
Fahnen des Fernsehsenders RTL auf dem Platz vor dem Firmengebäude.
11 Interaktionen
Fehlende Umsätze
Gesundheitskosten
17 Interaktionen
Vorreiter