EuGH urteilt zu Haftung von Zeitung für fehlerhaften Gesundheitstipp
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, ob die österreichische «Kronen Zeitung» für einen von ihr abgedruckten fehlerhaften Gesundheitstipp haften muss.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Frau zog in Österreich gegen die Zeitung vor Gericht..
Eine Frau, die den Tipp der Kolumne von «Kräuterpfarrer Benedikt» befolgte und ihren Fuss gegen Rheuma mit Meerrettich einrieb, klagte gegen das Blatt. Da die Einwirkzeit falsch angegeben war, liess sie den Meerrettich zu lange auf der Haut und verletzte sich. (Az. C-65/20)
Die Frau zog in Österreich gegen die Zeitung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof des Landes fragte den EuGH, ob das Zeitungsexemplar als Produkt anzusehen sei und deswegen die Produkthaftung greife. Der zuständige EuGH-Generalanwalt kam in seinem Gutachten im April zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall sei. An diese Einschätzung muss sich der Gerichtshof bei seinem Urteil aber nicht halten.