Die EU-Länder haben die Istanbul-Konvention befürwortet. Sie bekämpft Gewalt gegen Frauen. Der Beitritt ist laut von der Leyen ein starkes Signal.
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Die Türkei ist aus der Istanbul-Konvention des Europarats ausgetreten, die Gewalt gegen Frauen verhindern und bekämpfen soll. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Länder ratifizieren die Istanbul-Konvention des Europarats.
  • Das Übereinkommen setzt sich für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein.
  • Kommissionspräsidentin von der Leyen spricht von einem starken Signal.

Die EU tritt der sogenannten Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bei. Nach dem Parlament stimmten am Donnerstag auch die EU-Länder für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats, wie sie mitteilten.

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Mit dem Beitritt werde die EU als Ganzes an «ehrgeizige internationale Standards» gebunden sein. Dies hiess es in einer Erklärung der EU-Kommission. Bevor das Übereinkommen in Kraft tritt, muss es noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Von der Leyen: «starkes Signal»

«Europa ist auf der Seite der Frauen, wenn es um ihren Schutz vor Gewalt geht. Alle Frauen und Mädchen verdienen ein Leben, das frei von Gewalt ist. Es ist an der Zeit, für Gerechtigkeit und Gleichheit zu sorgen«, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Mit dem Beitritt sende die EU ein starkes Signal.

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Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Foto wurde am 1. Juni 2023 aufgenommen. - keystone

Die Konvention war 2011 vom Europarat ausgearbeitet worden. Der Europarat, der kein Organ der EU ist, wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 46 Mitgliedsstaaten.

Einige EU-Staaten sind Konvention nicht beigetreten

Im Mai hatte sich das Europäische Parlament bereits mit grosser Mehrheit für den Beitritt der EU zu dem Übereinkommen ausgesprochen. Die Beschlüsse der Länder bedeuten den Angaben nach nun, dass die EU der Konvention in Bezug auf die Institutionen und die öffentliche Verwaltung der Union sowie in Bezug auf Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung beitritt.

In mehreren EU-Staaten wurde das Abkommen noch nicht ratifiziert, wie in Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei. In Deutschland ist die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.

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