EU

EU-Parlamentsausschuss für Aufhebung von Bystrons Immunität

Keystone-SDA
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Belgien,

Das EU-Parlament könnte die Immunität des AfD-Abgeordneten Peter Bystron aufheben.

Peter Bystron
Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche- und Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten. (Archivbild) - dpa

Eine Mehrheit im Justizausschuss des Europaparlaments hat sich für die Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten Peter Bystron ausgesprochen. Das bestätigten mehrere EU-Parlamentarier der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten.

Damit die Immunität des Abgeordneten tatsächlich aufgehoben wird, muss auch im Plenum des Parlaments eine Mehrheit zustimmen. Der Parlamentarier soll im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal «Voice of Europe» Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet.

Vorherige Aufhebung der Immunität und Durchsuchungsaktionen

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai bereits aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Bystron sagte, es gebe nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise.

«Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben», teilte er auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Neues Mandat als EU-Abgeordneter

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter geniesst Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.

Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe die Immunität von Bystron aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines mutmasslich strafrechtlich relevanten Beitrags auf einem sozialen Netzwerk.

Kommentare

User #5631 (nicht angemeldet)

Klar politisch motiviert - nichts anderes…

User #9815 (nicht angemeldet)

JD Vance hatte mit allem sowas von Recht.

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Fall Bystron

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