Das EU-Parlament stimmt am Mittwoch über eine Reform im Bereich Asyl und Migration ab. Die Ergebnisse haben auch Auswirkungen auf Schengen-Mitglied Schweiz.
Plenarsaal EU Parlament Brüssel
In Brüssel soll heute über eine Reform im Bereich Asyl und Migration abgestimmt werden. - keystone

Das Parlament der Europäischen Union hat am Mittwoch in Brüssel eine Debatte über eine Reform im Bereich Asyl und Migration aufgenommen. Aufgrund ihrer Teilnahme an Schengen und Dublin sind die Entscheide des Parlaments für die Schweiz teilweise von Bedeutung.

Zwölfwöchige Unterbringung in Auffanglagern

Mit der Reform sollen Asylverfahren an den Aussengrenzen des Schengenraumes durchgeführt werden. Gewisse Migrantinnen und Migranten würden bis zu zwölf Wochen in Auffanglagern untergebracht werden, um dort ihren Antrag zu prüfen. Die abgewiesenen Personen könnten auch schneller in «sichere» Drittländer zurückgeführt werden.

Um insbesondere Länder an den Südgrenzen zu entlasten, ist auch ein sogenannter Solidaritätsmechanismus vorgesehen. Dieser sieht vor, dass Migrantinnen und Migranten den Mitgliedsstaaten zugewiesen werden könnten. Staaten, die dies nicht wünschen, könnten im Gegenzug sich finanziell oder anderweitig im Bereich Asyl und Migration beteiligen.

Schweiz in Teilen von EU-Entscheidung betroffen

Für die Schweiz seien nur diejenigen Punkte rechtlich bindend, die als Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes gelten, sagte Samuel Wyss, Sprecher beim Staatssekretariat für Migration (SEM), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. So müsste die Schweiz unter anderem Regeln im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität übernehmen.

Nicht übernehmen müsste die Schweiz den Solidaritätsmechanismus. Sie könnte sich allenfalls auf freiwilliger Basis sich an solidarischen Massnahmen beteiligen. Und die Regeln zur Harmonisierung der materiellen Asylvorschriften und der Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz seien nicht verbindlich, sagte Wyss.

Ratszustimmung gilt als Formsache

Die EU-Abgeordneten stimmen voraussichtlich ab 17.00 Uhr über die verschiedenen Punkte des Pakets ab. Zu einem späteren Zeitpunkt werden noch die Mitgliedsstaaten, vertreten im Rat der EU, der Revision zustimmen müssen. Sofern das Parlament allen Punkten zustimmt, müsste die Zustimmung des Rates rein Formsache sein.

Danach hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

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