EU

EU-Einigung: Schweiz muss Asylreform mittragen

Keystone-SDA
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Belgien,

Die EU-Staaten haben sich am Mittwoch auf ein neues Vorgehen in der Asylpolitik geeinigt. Einige Punkte der Reform wird auch die Schweiz mittragen müssen.

Margaritis Schinas Ylva Johansson
Vizekomissionspräsident Margaritis Schinas (l.) und die europäische Kommissarin für Inneres Ylva Johansson am Mittwoch in Brüssel. - keystone

Die Schweiz wird als Schengen/Dublin-Mitglied Teile der Reform der EU-Migrations- und Asylpolitik übernehmen müssen. Vertreter der EU-Staaten und des EU-Parlaments erzielten am Mittwoch eine vorläufige Einigung. Beide EU-Gremien müssen dem Kompromiss jedoch noch definitiv zustimmen.

Schweiz zeigt sich zufrieden

Die Schweiz begrüsse die Stossrichtungen der Reformen auf EU-Ebene, schrieb das Staatssekretariat für Migration (Sem) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

So etwa werde das «Prinzip der gemeinsamen Verantwortung» in Form des Solidaritätsmechanismus zum ersten Mal im europäischen Recht verankert. Schon früher habe sich die Schweiz dafür eingesetzt. Gleiches gelte für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte sowie für effiziente und faire Verfahren an den Aussengrenzen.

Schengen-Dublin-Vereinbarungen geben den Ausschlag

Rechtlich bindend sind für die Schweiz laut den Behörden jedoch nur jene Punkte, die als Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes gelten. Dazu gehörten die neuen Zuständigkeitsregeln in der Verordnung zur Steuerung von Asyl und Migration sowie die Neufassung der biometrischen EU-Datenbank Eurodac, hiess es weiter.

Hier gehe es vor allem darum, die Sekundärmigration innerhalb des Schengenraumes zu reduzieren und das Dublin-System krisenresistenter zu machen. «Dies ist im Interesse der Schweiz, da sie ebenfalls von irregulärer Migration betroffen ist», wie das Sem schrieb.

Solidaritätsmechanismus nicht bindend für die Schweiz

Nicht bindend für die Schweiz sind laut den Behörden hingegen der neue Solidaritätsmechanismus sowie die neuen, schnelleren Verfahren an den EU-Aussengrenzen. Sie könne sich «freiwillig daran beteiligen».

Das müsse jedoch «auf politischer Ebene entschieden werden», schrieb das Sem weiter. 2016 hatte sich die Schweiz freiwillig am EU-Umverteilungssystem von Flüchtlingen beteiligt.

Wie sich diese Reform dereinst auf europäischer Ebene sowie in Bezug auf die Schweiz konkret auswirken wird, lässt sich derzeit kaum abschätzen, wie die Behörden weiter schreiben. Die Umsetzung der Reformen ist für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen.

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