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EU-Parlament stimmt für mehr Sicherheit bei Spielzeug

Keystone-SDA
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Frankreich,

Das EU-Parlament will strengere Regeln für Kinderspielzeug durchsetzen. Besonders geht es dabei um bestimmte Chemikalien, die nicht mehr bei der Herstellung verwendet werden sollen.

Spielzeug
Kinderspielzeug muss bestimmte Kriterien erfüllen, um als sicher zu gelten. (Symbolbild) - keystone

Das EU-Parlament will für mehr Sicherheit bei Kinderspielzeug in der Europäischen Union sorgen. Eine Mehrheit der Parlamentarier stimmte am Mittwoch in Strassburg für eine Verschärfung der aktuellen Regeln. Besonders geht es dabei um bestimmte Chemikalien, die nicht mehr bei der Herstellung von Spielzeug innerhalb der EU verwendet werden sollen.

Bisher waren Stoffe verboten, die krebserregend oder DNA-schädigend sind oder die Fruchtbarkeit beeinflussen können. Wenn es nach dem Willen des Parlaments geht, dürfen Teddybären, Puppen und Co. bald auch keine Chemikalien mehr enthalten, die möglicherweise das Hormon-, Nerven- oder Immunsystem beeinflussen können. Auch Stoffe, die die Atemwege schädigen können, sollen nicht mehr in Spielzeug verwendet werden dürfen.

Sicherheitsvorschriften und digitaler Produktpass

Unternehmen, die Spielzeug in der EU herstellen, importieren oder verkaufen, sollen den Angaben zufolge sicherstellen, dass ihre Produkte diese strengen Sicherheitsvorschriften einhalten. Ausserdem sollen sie einen digitalen Produktpass erstellen, der genau angibt welche Materialien und Chemikalien bei der Herstellung verwendet wurden.

Bevor ein Spielzeug in Verkehr gebracht wird, müssen die Hersteller nach Angaben des Parlaments eine Sicherheitsbewertung durchführen. Dennoch gelange immer wieder gefährliches Spielzeug in die Hände der Verbraucher. So sei Spielzeug im Jahr 2022 Spitzenreiter bei der Liste der Warnmeldungen über gefährliche Produkte in der EU gewesen und habe 23 Prozent aller Meldungen ausgemacht.

Mit der Abstimmung hat sich das Parlament für anstehende Verhandlungen mit den EU-Staaten positioniert. Diese Gespräche über die endgültige Ausgestaltung des Vorhabens können starten, wenn sich die Mitgliedsstaaten auf ihre Position geeinigt haben.

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