EU-Parlament droht mit Untätigkeitsklage zum Rechtsstaatsmechanismus
Das Europaparlament erhöht in der Debatte um die Klausel zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstössen den Druck auf die EU-Kommission.

Sollte die Kommission bis Juni die Leitlinien zur Anwendung der Verordnung nicht vorgelegt haben, will das Parlament wegen Untätigkeit vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klagen. Darauf einigten sich die Abgeordneten in einer am Donnerstag angenommenen Entschliessung.
Während das Parlament immer wieder darauf gepocht hatte, dass der Rechtsstaatsmechanismus ab Jahresbeginn Anwendung finden müsse, hatte die EU-Kommission erklärt, zunächst Leitlinien hierfür erarbeiten zu wollen.
Auch ein Urteil zur Klage Polens und Ungarns gegen die Klausel wolle man abwarten, bevor Kürzungen von EU-Geldern vorgeschlagen würden.
Durchschnittlich dauern Verfahren am EuGH rund eineinhalb Jahre. Bei einem beschleunigten Verfahren, das das Europaparlament beantragen will, sind es immer noch zehn Monate. Die Abgeordneten betonten in ihrem Beschluss, das Verfahren habe keine aufschiebende Wirkung für die Anwendung der Klausel.