EU könnte laut Barley in Verfahrensfragen auf Briten zugehen
Katarina Barley ist für ein zweites Referendum, mit dem die Briten über die konkrete Ausgestaltung des EU-Austritts entscheiden können.

Das Wichtigste in Kürze
- Laut Katarina Barley könnte die EU bei Verfahrensfragen auf Grossbritannien zugehen.
- Der britische EU-Austritt ist für Ende März vorgesehen.
Die SPD-Spitzenkandidatin zur Europawahl, Katarina Barley, plädiert in der Brexit-Debatte für ein Zugehen der EU auf Grossbritannien. An dem Abkommen selbst würde sie zwar nichts mehr verändern, sagte die Justizministerin im Interview der Woche des Deutschlandfunks. Aber in Verfahrensfragen könne die EU «sehr wohl noch einige Schritte auf die Briten zugehen».
Barley ist für ein zweites Referendum, mit dem die Briten über die konkrete Ausgestaltung des EU-Austritts entscheiden können. Auf die Frage, ob es dafür so kurz vor der Europawahl nicht zu spät sei, sagte sie, die Wahl Ende Mai und die Konstituierung des Parlaments am 2. Juli setzten natürlich Grenzen. «Andererseits glaube ich, wenn wir irgendwo flexibel sein können, dann wäre es möglicherweise an so einem Punkt.»
«Dafür gibt es Regelungen»
«Die EU wird ihre Wahl sicherlich nicht verschieben», sagte Barley. «Aber wir haben ja auch schon Beitritte von Staaten gesehen während einer laufenden Legislaturperiode zum Beispiel. Dafür gibt es Regelungen. Also über ähnliche Anwendungen könnte man nachdenken.»
Der britische EU-Austritt ist für Ende März vorgesehen. Zur EU-Wahl im Mai sollen keine britischen Kandidaten mehr antreten. Bei einer Verschiebung des Austritts über den 2. Juli hinaus müssten im EU-Parlament aber auch britische Abgeordnete sitzen, die dann auch über die Zukunft der Union mitentscheiden könnten. Sie müssten dafür aber zuvor gewählt werden, was nicht vorgesehen ist.