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    EU-Kommission will Europäischen Behindertenausweis

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    Belgien,

    Menschen mit Behinderungen sollen in jedem EU-Mitgliedsland «gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen, Vorzugsbehandlungen und Parkrechten haben».

    Behindertenausweis
    Der Europäischer Behindertenausweis soll besondere Bedingungen und Vorzugsbehandlungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen ermöglichen. - Andrea Warnecke/dpa-tmn

    Die EU-Kommission plant einen länderübergreifend gültigen Behindertenausweis. Der Vorschlag muss noch von den EU-Ländern und dem Europaparlament diskutiert werden, bevor er umgesetzt wird.

    Damit sollen Menschen mit Behinderungen «gleichberechtigt Zugang zu Sonderkonditionen, Vorzugsbehandlung und Parkrechten haben, wenn sie einen anderen Mitgliedstaat besuchen», hiess es heute von der Brüsseler Behörde.

    Auch solle der derzeitige EU-Parkausweis für Menschen mit Einschränkungen verbessert werden. Beide Ausweise sollen in der ganzen EU anerkannt werden und sowohl als physische Karte als auch digital erhältlich sein.

    Besondere Bedingungen und Vorzugsbehandlungen

    Der Nachweis soll demnach besondere Bedingungen und Vorzugsbehandlungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen ermöglichen, darunter beispielsweise ermässigte Gebühren und Zugang zu Blindenschrift und Audioguides.

    Er soll nationale Behindertenausweise oder -zertifikate nicht ersetzen, sondern als Ergänzung dienen. Zudem sollen die Mitgliedsländer weiterhin für die Beurteilung des Behindertenstatus zuständig sein.

    Vorschlag muss noch diskutiert werden

    Der derzeitige EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollte zwar in allen EU-Ländern anerkannt werden, das sei aber nicht immer der Fall. Diese Situation werde verschärft durch Unterschiede im Format, Gestaltung und Anwendung des Ausweises in der EU. Daher will die Kommission ein verbindliches und standardisiertes Ausweismodell einführen, deren Sicherheitsmerkmale Betrug und Fälschung verhindern sollen.

    Der Vorschlag der Kommission muss nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament diskutiert werden. Nach einer Einigung haben die Länder nach dem Willen der Kommission 18 Monate Zeit, die Pläne in nationales Recht umzusetzen. Ein Jahr später sollen die Ausweise dann beantragt werden können.

    Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen seien an der Ausarbeitung der Pläne beteiligt gewesen.

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