Millionenklage: Anthropic soll 270 Elvis-Songs für KI genutzt haben
Die Rechteinhaber fordern mehr als 41 Millionen Dollar Schadenersatz. Anthropic weist die Vorwürfe zurück und will sich gegen die Klage wehren.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt.
- Anthropic soll über 270 Lieder ohne Erlaubnis für das Training seiner KI genutzt haben.
- Die Kläger fordern mehr als 41 Millionen Dollar Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzungen.
Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben US-Medienberichten zufolge das KI-Unternehmen Anthropic verklagt.
Demnach soll die Entwicklerfirma hinter dem Chatbot Claude mehr als 270 Lieder Presleys eingespeist haben, um ihre KI-Modelle zu trainieren – ohne Zustimmung der Verwalter des musikalischen Erbes des King of Rock'n' Roll.
Kläger fordern mehr als 41 Millionen Dollar
Die bei einem kalifornischen Gericht im Namen mehrerer Parteien eingereichte Klage fordert für die Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz in Gesamthöhe von mehr als 41 Millionen US-Dollar beziehungsweise 150.000 Dollar pro Song, berichtet die «New York Times».
Dazu zählen demzufolge ikonische Hits wie «Can't Help Falling in Love», «A Little Less Conversation» und «Return To Sender».
Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic zudem vor, Massnahmen zum Schutz der Musik umgangen und Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert zu haben, heisst es weiter in der laut «Billboard Magazin» am Freitag eingereichten Klageschrift.
Anthropic weist Vorwürfe zurück
Anthropic äusserte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA zunächst nicht zu den Vorwürfen, teilte der «New York Times» aber am Sonntag mit, dass das Unternehmen den Vorwürfen widerspreche und beabsichtigte, sich gegen die Klage zu verteidigen.
Nicht zum ersten Mal verklagen Musiklabels KI-Unternehmen wegen Diebstahls und Urheberrechtsverletzungen.
Bei der jüngsten Klage handele es sich um das hochkarätigste juristische Vorgehen, das jemals im Namen eines einzelnen Musikers eingeleitet wurde, schreibt das «Billboard Magazin» – schliesslich gehe es mit Elvis um den «berühmtesten Musikkünstler aller Zeiten».
Anthropic habe sein gesamtes Geschäftsmodell in nie dagewesenem Ausmass auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut, heisst es nach Angaben der US-Medien in der Klageschrift.
KI-Training wirft rechtliche Fragen auf
Auch andere Firmen wie etwa ChatGPT-Entwickler OpenAI sehen sich Vorwürfen und Klagen ausgesetzt, die die Entwicklung ihrer KI-Modelle betreffen.
Die Programme müssen zunächst mit Millionen von Daten aus Büchern, Internet oder anderen Quellen trainiert werden, um auf dieser Grundlage möglichst genaue Antworten berechnen zu können.
Indes sind Rechtsfragen oft ungeklärt. KI-Firmen wie Anthropic argumentieren vor Gericht zumeist, dass der Grundsatz von «Fair Use» (faire Nutzung) die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte abdecke, da in der Folge etwas Neues entstehe.















