Dyson bekommt vor EU-Gericht Recht: Ein europäisches Energie-Label bei Staubsaugern sei nichtig.
Ein Mann saugt den Teppich.
Die bisherige Staubsauger-Verordnung in der EU sei irreführend. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Label zur Energieeffizienz von Staubsaugern sei ungültig.
  • Damit entschieden die Luxemburger Richter im Sinne des Herstellers Dyson.

Die Energie-Effizienz von Staubsaugern darf nach einem Urteil des EU-Gerichts künftig nicht mehr mit leeren Staubbehältern getestet werden. Die Luxemburger Richter gaben heute Donnerstag einer Klage des Herstellers Dyson statt und erklärten die entsprechende EU-Verordnung für nichtig. Tests mit leerem Behälter kämen den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs nicht so nah wie möglich, hiess es.

Die EU-Kommission, die die Verordnung 2014 erlassen hatte, hat nun rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Andernfalls verlieren die derzeitigen Energielabel ihre Gültigkeit und die Brüsseler Behörde müsste eine neue Verordnung vorlegen, die im Einklang mit der EU-Richtlinie über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs steht.

Die britische Firma Dyson, die Staubsauger ohne Staubbeutel verkauft, hatte ihre Klage damit begründet, dass die jetzige Verordnung irreführend sei.

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