EU-Einigung: Was künftig als «alkoholfreier» Wein gilt
Eine Einigung auf neue Kennzeichnungsregeln für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein wurde in der EU erzielt.

Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue Kennzeichnungsregeln geeinigt. Künftig darf Wein als «alkoholfrei» mit dem Zusatz 0,0 % gekennzeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt 0,05 Volumenprozent nicht übersteigt.
Wie aus Angaben der EU-Staaten hervorgeht, dürfen Weine – ähnlich wie Bier – mit einem Gehalt von unter 0,5 Prozent Alkohol ebenfalls als «alkoholfrei» gekennzeichnet werden. Sie dürfen demnach aber nicht den Zusatz 0,0 % tragen.
Weinproduktion trifft veränderte Marktbedürfnisse
Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Volumenprozent, deren Alkoholgehalt um mindestens 30 Prozent reduziert wurde. Diese sollen die Bezeichnung «alkoholreduziert» tragen dürfen. Die neuen Regelungen sollen den Weinproduzenten helfen, auf veränderte Marktbedürfnisse zu reagieren.
Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten formell angenommen werden. Das ist in der Regel Formsache.














