EU-Abgeordnete in Babypause dürfen künftig Stimme übertragen
Europaabgeordnete in Babypause können künftig ihre Stimme im Parlament vorübergehend an andere Abgeordnete übertragen. Die EU-Mitgliedstaaten gaben einer Mitteilung zufolge grünes Licht für eine entsprechende Änderung der Wahlvorschriften im Europäischen Parlament.

Nach den neuen Regelungen kann eine schwangere Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und sechs Monate nach der Geburt an andere Abgeordnete übertragen. Für Väter gibt es keine entsprechende Regelung. Bislang schrieb das EU-Wahlrecht vor, dass die Stimmabgabe persönlich erfolgen muss. Im Deutschen Bundestag ist eine Stimmrechtsweitergabe nach dem nationalen Parlamentsrecht bislang nicht vorgesehen.
Konkrete Modalitäten der Stimmübertragung im Europaparlament sollen der Mitteilung des Rats der EU zufolge in der Geschäftsordnung des Parlaments geregelt werden. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss sie noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, also nach nationalen Regeln genehmigt werden.














