Ermittlungspanne bei Suche nach Jugendlichem?

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    Schon im Sommer soll es laut Polizei einen Hinweis zum Aufenthalt des damals vermissten 15-Jährigen aus Recklinghausen gegeben haben. Dem wurde aber wohl nicht nachgegangen.

    Beamte der Spurensicherung bei der Arbeit: Schon im Sommer soll einen Hinweis gegeben haben. Dem wurde aber wohl nicht nachgegangen. Foto: Marcel Kusch/dpa
    Beamte der Spurensicherung bei der Arbeit: Schon im Sommer soll einen Hinweis gegeben haben. Dem wurde aber wohl nicht nachgegangen. Foto: Marcel Kusch/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bei der jahrelangen Suche nach einem verschwundenen Jungen im Ruhrgebiet, der vergangene Woche gefunden worden war, hat es möglicherweise eine Ermittlungspanne gegeben.

    Nachdem Ende Juli 2019 in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» nach dem 15-Jährigen gesucht wurde, sei bereits ein Hinweis eingegangen, dass er sich in der Wohnung eines 44-Jährigen in Recklinghausen aufhalte. Das teilte die Polizei am Dienstag mit.

    Derzeit werde polizeiintern geprüft, ob das Polizeipräsidium Duisburg diesem Hinweis mit der gebotenen Konsequenz nachgegangen sei. Dabei sei auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, sagte ein Polizeisprecher in Recklinghausen. «Der Hinweis ist wohl abgelegt worden ohne weitere Massnahmen», bestätigte ein Duisburger Polizeisprecher.

    Warum dem Hinweis nicht nachgegangenen worden sei, werde nun untersucht. Dazu habe Duisburg von den Kollegen in Recklinghausen wieder die Akte des Jungen angefordert. Ausserdem müssten Kollegen befragt werden. Ein Ergebnis werde wohl erst nach Weihnachten vorliegen, sagte der Duisburger Polizeisprecher.

    Entdeckt worden war der gut zweieinhalb Jahre vermisste Jugendliche erst am vergangenen Freitag bei einer polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung des 44-Jährigen. Der Mann sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Der 15-Jährige war in einem Schrank versteckt, er kam in eine jugendpsychiatrische Klinik, wo er auch Weihnachten verbringt.

    Der Mann war wegen des Besitzes von Kinderpornografie bereits im März 2018 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ermittler des Fachkommissariats für Sexualdelikte hatten die Wohnung des 44-Jährigen später auf der Suche nach Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs dann erneut ins Visier genommen. Der zufällig in dem Schrank entdeckte Jugendliche soll sich mindestens während der vergangenen zwei Jahre in der Wohnung des Verdächtigen in Recklinghausen aufgehalten haben.

    Der Junge war im Juni 2017 im Alter von 13 Jahren aus einer Wohngruppe in Oer-Erkenschwick verschwunden. Nach ihm wurde bundesweit gesucht. Es sei unklar, wann er wieder zurück zu seiner Mutter könne, sagte ein Behördensprecher in Recklinghausen: «Die Entscheidung, was mit dem Jungen passiert, wird eine ärztliche sein und keine polizeiliche.»

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