Ermittlungen gegen Melanie Müller gehen weiter

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Deutschland,

Es geht um das verbotene Zeigen des Hitler-Grusses: Sängerin Melanie Müller steht weiter im Fokus der Justiz.

Sängerin Melanie Müller 2020 in Österreich.
Sängerin Melanie Müller 2020 in Österreich. - Felix Hörhager/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Im September tauchte ein Video auf, auf dem Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34) angeblich beim Zeigen eines Hitler-Grusses zu sehen sein soll.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig nahm Ermittlungen auf – und die sind nach rund vier Monaten noch nicht abgeschlossen, wie ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage mitteilte. Einzelheiten zu dem laufenden Verfahren könnten nicht bekanntgegeben werden. Es sei auch noch nicht absehbar, wann die Ermittlungen abgeschlossen werden.

Müller hatte die Vorwürfe vehement bestritten und jede Nähe zu Rechtsradikalen von sich gewiesen. Sie habe den Nazi-Gruss nicht gezeigt. Die fragliche Geste in dem Video sei eine Anheizer-Bewegung für das Publikum gewesen. Für die Sängerin gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei solchen Kennzeichen kann es sich um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grussformen handeln. Im Zusammenhang mit dem Eklat hatte die Polizei im vergangenen Jahr das Wohnhaus der 34-Jährigen in Leipzig durchsucht.

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