Entschädigung von NS-Opfern - Deutschland klagt gegen Italien

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Niederlande,

Deutschland wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Foto: Peter Dejong/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gerichtshof hat Klagen auf Einzel-Wiedergutmachung längst für unzulässig erklärt.
  • Eine Auseinandersetzung vor Gericht zwischen 2 so engen Partnerländern ist sehr selten.

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht. Die Bundesregierung wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt, obwohl der Gerichtshof dies längst für unzulässig erklärt hat, wie der Gerichtshof in Den Haag mitteilte. Eine solche Auseinandersetzung vor Gericht zwischen zwei so engen Partnerländern ist sehr ungewöhnlich.

Bereits 2012 hatte der Gerichtshof entschieden, dass Deutschland italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen muss und entsprechende italienische Urteile unwirksam sind. Deutschland pocht mit seiner Klage nun darauf, dass Italien das im Urteil vor zehn Jahren festgestellte Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten anerkennt. Die deutsche Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet. Dabei wurden auch viele Italiener ermordet.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen

istgh trump
16 Interaktionen
Nazi-Verfahren

MEHR IN NEWS

Feuerwehr Schmerikon
Schmerikon SG
Abflammarbeiten
Felben-Wellhausen TG

MEHR AUS NIEDERLANDE

Europol
2 Interaktionen
Europol
MotoGP Marc Márquez
5 Interaktionen
MotoGP
MotoGP
Zum neunten Mal
MotoGP Formel 1 Liberty
3 Interaktionen
«Super für die WM»