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Elf Jahre Haft für Arzt aus Gütersloh in Vergewaltigungsprozess

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Deutschland,

Im Prozess gegen einen 43-jährigen Krankenhausarzt wegen des Verdachts der Vergewaltigung von Patientinnen hat das Landgericht Bielefeld eine elfjährige Freiheitsstrafe verhängt.

Statue von Justitia
Statue von Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Lebenslanges Berufsverbot für Arbeit als Krankenhausarzt.

Die Richter sprachen den Mediziner am Donnerstag unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen eines schweren sexuellen Übergriffs schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zudem muss der Arzt aus Gütersloh zwei Frauen Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 beziehungsweise 10.000 Euro zahlen. Ausserdem muss er für weitere mögliche Schäden aufkommen.

Das Landgericht erteilte dem Anästhesisten ein lebenslanges Berufsverbot für eine Tätigkeit als Krankenhausarzt. Im Übrigen darf der 43-Jährige, der bis zuletzt alle Vorwürfe bestritt, keine Frauen mehr behandeln. Im Prozess forderte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren Haft und ein fünfjähriges Berufsverbot. Die Verteidigung beantragte Freispruch.

Seine mitangeklagte Ehefrau wurde zu einer Strafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Die ebenfalls 43-Jährige soll im gemeinsamen Haus in Oelde eine Cannabisplantage betrieben haben. Die Staatsanwaltschaft forderte für sie eine zweijährige Haftstrafe, die unter Auflage von 200 Sozialstunden zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigung plädierte auf eine milde Bewährungsstrafe.

Der Arzt soll der Anklage zufolge während seiner Tätigkeit in einem Krankenhaus in Gütersloh drei Patientinnen sexuell missbraucht und teilweise auch vergewaltigt haben. Die Frauen waren laut Vorwurf bei den Übergriffen stark benommen, weil er ihnen zuvor ein medizinisch nicht notwendiges Medikament verabreicht hatte oder sie nach einer Operation unter Narkose gesetzt worden waren.

Das den Frauen verabreichte Medikament hätte zu Schäden am Herzen oder den Atmungsorganen oder sogar zum Tod führen können. Der Angeklagte sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft.

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