Einweisung in Psychiatrie nach tödlichem Stoss von Achtjährigem vor ICE
Der Beschuldigte im Verfahren um den tödlichen Stoss eines Jungen vor einen ICE wird in eine Psychiatrie eingewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Frankfurter Landgericht erkennt auf Mord durch schuldunfähigen 41-Jährigen.
Das Landgericht Frankfurt am Main kam am Freitag zwar erwartungsgemäss zu der Auffassung, dass der 41-Jährige schuldunfähig sei. Trotzdem gehe eine grosse Gefahr von ihm aus, weshalb er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werde.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Juli 2019 den achtjährigen Jungen und dessen Mutter im Frankfurter Hauptbahnhof absichtlich vor den einfahrenden Zug gestossen hatte. Die Frau konnte sich retten, der Junge wurde von dem ICE tödlich erfasst. «Wir sind zur Auffassung gekommen, es war Mord und versuchter Mord», sagte der Vorsitzende Richter am Freitag.
Der aus Eritrea stammende Beschuldigte galt in dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht wegen einer «krankhaften seelischen Störung» als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft forderte daher seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Sie warf ihm Totschlag vor. Auch ein Gutachter sah im Verfahren die nötigen Umstände dafür als gegeben an.