Österreich verschärft seine Einreiseregeln: Einreisende müssen entweder geimpft oder genesen sein.
Österreich verhängt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten vom 7. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht. Foto: Harald Schneider/APA/dpa
Österreich verhängt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten vom 7. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht. Foto: Harald Schneider/APA/dpa - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich verschärft wegen der Corona-Lage seine Einreisebestimmungen.
  • Demnach dürfen nur noch Menschen ins Land, die entweder geimpft oder genesen sind.
  • Wer keine Auffrischungsimpfung hat, muss einen PCR-Test vorlegen.

Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Ins Land dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis auf weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügten. Konkret bedeute dies, sie müssten dreifach geimpft oder genesen sein. Wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen. Ansonsten müssten die Reisenden sofort in Quarantäne.

Die neue Verordnung tritt am Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Freitagabend weiter mitteilte. Die Heimquarantäne sei erst zu beenden, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt worden seien.

Schwangere von 2G-Regel ausgenommen

Ausgenommen vom 2G-Nachweis seien Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten. Der Ausnahmegrund sei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gebe es ausserdem für Kinder. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel.

«Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen grosse Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken», sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen einreisen, das bedeutet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht.