Drogeriemarkt dm darf Obst-Quetschie nicht «Immun-Smoothie» nennen
Die Drogeriekette dm hat einen Rechtsstreit gegen Foodwatch um die Bezeichnung eines Produkts als «Immun-Smoothie» verloren.

Deutschlands grösste Drogeriekette dm hat einen Rechtsstreit mit der Verbraucherorganisation Foodwatch um die Bezeichnung eines Obst-Quetschies als «Immun-Smoothie für Kinder» verloren. Die Gestaltung der Verpackung suggeriere, dass das Produkt gesundheitsförderlich sei, heisst es im Urteil des Landgerichts Karlsruhe.
Dm verstosse damit gegen die EU-Health-Claims-Verordnung, die gesundheitsbezogenen Aussagen in der Werbung enge Grenzen setzt. Die Verordnung erlaubt Werbeaussagen zur Gesundheit nur, wenn diese wissenschaftlich belegbar sind. Dm hatte argumentiert, dass auf der Verpackung auch der belegbare Satz «Vitamin D unterstützt das Immunsystem» zu lesen ist.
Kritik von Foodwatch: Irreführung und Überteuerung
Das Gericht liess dies jedoch nicht gelten. Dieser «zulässige Claim» sei klein gedruckt und rücke gegenüber dem unzulässigen «Immun-Smoothie» in den Hintergrund, heisst es im Urteil. Foodwatch kritisierte neben der Bezeichnung auch das Produkt an sich als ungesund und überteuert.
«Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als 'Immun-Smoothie' verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche», erklärte Rauna Bindewald von Foodwatch. Im Geschäft werde das Produkt zudem in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platziert.