Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen von Liechtenstein genehmigt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Liechtensteinische Regierung hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen genehmigt.
- Das Abkommen soll Doppelbesteuerungen und allfällige Quellensteuern abbauen.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2019 den Bericht und Antrag an den Landtag zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Litauen genehmigt. Das DBA bezieht sich auf das Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.
Der Ausbau eines weiten DBA-Netzwerkes ist eines der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr verhindert und allfällige Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut.
Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden. Die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen befördert und Marktzutritte erleichtert.
Doppelbesteuerungsabkommen entspricht dem Standard
Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Litauen Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.