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Discounter und Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen

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Deutschland,

Wohin mit ausgedienten Handys, Rührgeräten oder Fernsehern? Nicht immer haben es Verbraucher leicht, Elektroschrott sachgerecht zu entsorgen. Das könnte sich nun durch eine Gesetzesänderung ändern.

Geschäfte, deren Ladenfläche grösser als 800 Quadratmeter ist und die selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen, müssen künftig alte Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Geschäfte, deren Ladenfläche grösser als 800 Quadratmeter ist und die selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen, müssen künftig alte Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher können alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben.

Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat nun beschlossen.

Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche grösser als 800 Quadratmeter ist und die Läden selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Die neuen Regeln treten im Januar 2022 in Kraft.

Geschäfte müssen kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder eine Powerbank auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Grössere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird - etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben. Bürger sind verpflichtet, ihren Müll zu trennen - dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.

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