Deutschland: Haftstrafen in Prozess um Spendensammlung für IS

Keystone-SDA
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Deutschland,

Wegen Beteiligung an einem Finanzierungsnetzwerk für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat ein Gericht in Hamburg vier Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

IS
Ein Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat schwenkt eine IS-Fahne. (Symbolbild) - sda

Die vier Männer wurden schuldig gesprochen, in mehreren Fällen gegen eine EU-Embargo-Verordnung verstossen zu haben. Ausserdem hätten sie sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt und eine terroristische Organisation im Ausland unterstützt, hiess es von einer Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Die Bundesanwaltschaft hatte den vier Männern mit russischer Staatsangehörigkeit vorgeworfen, als kriminelle Vereinigung ab 2022 mehr als 174.000 Euro (rund 157.000 Franken) an Spenden für den IS gesammelt zu haben. Einer der Angeklagten soll bereits vor seinem Anschluss an die Vereinigung 65.000 Euro an die Terrororganisation geschickt haben.

Mit den Geldern wollten sie nach Darstellung der Anklage den Fortbestand des IS auch nach dessen militärischer Niederlage sichern. Das Geld sei vor allem weiblichen IS-Mitgliedern zugutegekommen, die in kurdischen Lagern inhaftiert gewesen seien. Ein Teil des Geldes sei auch für Kämpfer der Terrororganisation bestimmt gewesen.

Die in Tschetschenien und Kasachstan geborenen Angeklagten sammelten die Spenden den Angaben zufolge über das soziale Netzwerk Telegram – in Deutschland, aber auch in Österreich und Belgien. An dem kriminellen Netzwerk hätten sich weitere Personen in diesen Ländern und in Frankreich beteiligt.

Die längste Strafe von achteinhalb Jahren bekam ein 46-Jähriger, wobei eine vorherige Verurteilung des Landgerichts Berlin einbezogen wurde. Zwei Mitangeklagte im Alter von 36 und 43 Jahren wurden nach Angaben der Gerichtssprecherin zu Strafen von jeweils vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein weiterer ebenfalls 36 Jahre alter Mann erhielt siebeneinhalb Jahre Haft.

Der Prozess hatte am 26. Mai vergangenen Jahres begonnen. Mit dem Urteil entsprach der Staatsschutzsenat dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten jeweils Freispruch beantragt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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