Anschlag

Deutschland: Anklage nach versuchtem Anschlag auf Asylheim

Keystone-SDA
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Deutschland,

Nach einem Urteil gegen Mitglieder der «Letzten Verteidigungswelle» vor wenigen Wochen sind in Deutschland zwei mutmassliche Unterstützer angeklagt worden.

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesgerichtshof». - keystone

Die beiden Deutschen sollen sich Anfang Januar 2025 mit Komplizen zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln im Bundesland Thüringen begeben haben, um dort einen Brand auszulösen.

«Dazu schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schiessen», teilte Deutschlands oberste Anklagebehörde, die Bundesanwaltschaft, mit. Ein Feuer sei aber nicht ausgebrochen.

Einer der beiden Beschuldigten soll das Geschehen laut Bundesanwaltschaft abgesichert haben, der andere habe die Tat gefilmt. Sie sind den Angaben nach daher dringend verdächtig, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Ausserdem wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung zur Last gelegt.

Die damals 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen waren Ende Juni in Thüringen festgenommen worden. Einer der beiden befindet sich der Mitteilung zufolge weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den anderen sei am 22. Juli 2026 ausser Vollzug gesetzt worden. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg muss entscheiden, ob es zum Prozess kommt.

Dieser hatte Anfang August sieben junge Mitglieder und einen Unterstützer der «Letzten Verteidigungswelle» zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Zugleich stellte er fest, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handele.

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Ausserdem sollen Mitglieder sogenanntes «Pädo-Hunting» – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben.

Fünf der Angeklagten waren nach grossangelegten Razzien in verschiedenen Teilen Deutschlands im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere sassen da schon in Untersuchungshaft.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in mehreren Bundesländern durchsuchen lassen.

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