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Deutsches Gericht weist Klage von Kartograf gegen EZB ab

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Deutschland,

Kartograf scheitert erneut mit Nachvergütungsforderung für Euro-Banknoten-Grafik.

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EZB hält Banken-Eigenkapitalanforderungen stabil. (Archivbild) - AFP/Archiv

Ein Kartograf ist auch in zweiter Instanz mit der Forderung nach Nachvergütung für die Nutzung seiner Europa-Grafik auf Euro-Banknoten gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies im Berufungsverfahren die Klage des 87-jährigen Österreichers ab, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) in erster Instanz 5,5 Millionen Euro für die Nutzung seines Werkes verlangt hatte.

Das OLG, vor dem es noch um eine Forderung von 25'000 Euro ging, kam in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil zu dem Schluss, dass die auf den Euro-Scheinen abgebildete Landmasse tatsächlich ein anderes Werk darstellt. Revision wurde nicht zugelassen, möglich wäre jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH).

Nutzungsrechte und kreative Anpassungen

Der Kartograf hatte nach Angaben seines Anwalts für die Darstellung Europas verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien verwendet. Er verschob Küstenlinien, Fjorde sowie Inseln und überarbeitete Oberflächenstrukturen und Farben.

Im Jahr 1997 übertrug der Kartograf gegen Zahlung von 30'000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro – die Nutzungsrechte für die so geschaffene Europa-Darstellung an die österreichische Zentralbank. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken liess.

Urteilsbegründung und Seigniorage-Einkünfte

Das Landgericht Frankfurt hielt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre nicht für rechtmässig. Die Bilddatei sei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei, begründeten die Richter im Mai 2022 ihr Urteil. Unter anderem seien «die Farbe verändert» und «bestimmte geografische Elemente nicht übernommen» worden.

Dem schloss sich inhaltlich das Oberlandesgericht an. Zudem sah der OLG-Senat keinen Kausalzusammenhang zwischen der Nutzung der Europa-Karte auf den Banknoten und der Höhe der sogenannten Seigniorage-Einkünfte der EZB, an denen der Kläger beteiligt werden wollte. Diese Einkünfte für das Banknotenhandling wären nach Ansicht des Gerichts auch dann entstanden, wenn «die Karte des Kartografens nicht für die Euro-Banknoten genutzt worden wäre».

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