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Deutsches Gericht: Treppen-Sturz im Homeoffice ist «Arbeitsunfall»

Carine Meier
Carine Meier

Deutschland,

Wenn jemand auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt und sich verletzt, zählt das als «Arbeitsunfall». Dies hat das deutsche Bundessozialgericht entschieden.

unfall homeoffice
Die häufigste Todesursache bei Nichtberufsunfällen in der Schweiz sind Stürze, oft auf Treppen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch den Arbeitgeber versichert.
  • Das hat das deutsche Bundessozialgericht bestätigt.
  • Der erstmalige Gang vom Schlafzimmer ins Büro zählt also als «Arbeitsweg».

Zählt der Weg vom Bett zum Schreibtisch als «Arbeitsweg», wenn man im Homeoffice arbeitet? Und ist der Arbeitnehmer daher auch in den eigenen vier Wänden bei Unfällen versichert? Ja, hat das deutsche Bundessozialgericht am Mittwoch entschieden.

Sturz auf dem Weg ins Homeoffice

Spezifisch ging es um den Fall eines Deutschen, der auf dem Weg vom Schlafzimmer ins Büro auf seiner Wendeltreppe ausrutschte. Dabei brach er sich einen Brustwirbel.

Als er daraufhin einen Ausgleich von seiner Berufsgenossenschaft forderte, lehnte diese alle Leistungen ab. Der Arbeitnehmer zog den Fall anschliessend vor Gericht.

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Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - pixabay

Daraus entstanden vor Gericht ausführliche Diskussionen über die Definition von «Arbeitsweg». Was der Mitteilung des Bundessozialgerichts zu entnehmen ist, wirkt jedoch schon fast komisch.

So bestätigte zunächst das Sozialgericht als erste Instanz: «Der erstmalige morgendliche Weg vom Bett ins Homeoffice ist als versicherter Betriebsweg anzusehen.» Anderer Meinung war jedoch das Landessozialgericht. Für dieses war der Gang über die Treppe eine «unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgeht».

Treppensturz ist «Arbeitsunfall»

Das Bundessozialgericht ist jedoch ebenfalls mit dem Kläger einverstanden, zeigt die Mitteilung vom Mittwoch. Darin heisst es nämlich: «Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in sein Homeoffice stürzte.»

Damit entschied das Gericht, dass der Weg über die Treppe in den unteren Stock «allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme» diente. Daher sei der Unfall auf dem Betriebsweg geschehen und die Versicherung muss zahlen.

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