Die deutsche Otto-Gruppe unterliegt im Streit um die Namensnutzung gegen die 1978 von Otto Ineichen in Sursee/LU gegründete Otto's AG.
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Otto's befindet sich in einem Namensstreit mit der Otto Group aus Deutschland. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutsche Otto-Gruppe hat den Namensstreit mit Otto's verloren.
  • Das Bundesgericht in Lausanne stützte die Argumente des Schweizer Unternehmens.

Die deutsche Otto-Gruppe unterliegt im Streit um die Namensnutzung gegen die 1978 von Otto Ineichen in Sursee/LU gegründete Otto's AG. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich die Bezeichnung Otto's in der Schweiz durchgesetzt habe. Würde die deutsche Otto-Gruppe wie ursprünglich geplant in der Schweiz in den Online-Handel einsteigen, bestünde eine Verwechslungsgefahr. Diese Gefahr bestehe auch wegen der zum Teil gleichen Waren, die die beiden Firmen anbieten.

Marke früher eingetragen

Die Otto-Gruppe betreibt in der Schweiz zwar schon seit dem Kauf von Jelmoli im Jahr 1996 einen Online-Handel. Sie betreibt den Handel über Jelmoli und Versandhäuser wie Heine, Quelle, Ackermann oder Bonprix.

Nichts geholfen hat dem deutschen Unternehmen, dass es seine Marken in der Schweiz bereits im Jahr 1979 eintragen liess. Die schweizerische Otto's AG hinterlegte ihren Markennamen und die Bildmarke der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger erst im Jahr 1998.

Die deutsche Otto erhob dagegen ursprünglich Einspruch, zog diesen aber wieder zurück. In der Folge verwendete Otto's die Marke und baute die Marktposition auf, die das Bundesgericht mit seinem Urteil nun schützt.

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