Dänemark: Gesetzesänderung erlaubt Lehrern Gewalt im Klassenzimmer
Eine Gesetzesänderung erlaubt es dänischen Lehrpersonen auch mit Gewalt gegen Störenfriede im Unterricht vorzugehen. Experten warnen vor einer Gewalteskalation.

Das Wichtigste in Kürze
- Dänemark erlaubt Lehrern künftig bei schweren Störungen durch Schüler ein körperliches Eingreifen.
- Laut einer Umfrage wurde jede fünfte dänische Lehrkraft im vergangenen Jahr körperlich angegriffen.
- Laut dänischem Bildungsminister soll Gewalt nur in Ausnahmefällen erlaubt sein und erzieherische Massnahmen nicht ersetzen.
Dänemark sorgt mit einer umstrittenen Gesetzesänderung für Aufsehen: Lehrpersonen dürfen künftig Gewalt anwenden, wenn es um die Zurechtweisung von Schülern und Schülerinnen geht.
Laut der französischen Zeitung «Le Monde» hat die dänische Regierung diese Reform am Donnerstag beschlossen. Damit kehrt das Land zu einer Praxis zurück, die seit 1967 verboten war.
Hintergrund der Gesetzesänderung sind zunehmende Gewaltvorfälle an Schulen. Laut einer Umfrage der dänischen Arbeitsagentur gaben 18 Prozent der Lehrer an, im vergangenen Jahr körperlich angegriffen worden zu sein. Das ist fast jede fünfte Lehrperson.
Die Lehrergewerkschaft in Dänemark hatte schon länger Massnahmen gefordert. Es sei immer schwieriger geworden, störende Schüler mit Worten zu beruhigen oder des Klassenzimmers zu verweisen. Die Regierung folgt nun diesen Forderungen.
Körperliches Eingreifen wieder erlaubt
Bisher durften Lehrkräfte nur dann körperlich eingreifen, wenn ein Schüler eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellte. Das ändert sich jetzt. Künftig soll körperliches Eingreifen auch bei erheblichen Unterrichtsstörungen erlaubt sein.
Wie «Le Monde» berichtet, dürfen Lehrpersonen Kinder in Zukunft festhalten oder gegen ihren Willen in einen anderen Raum bringen. Zum Beispiel wenn Störenfriede trotz wiederholter Verwarnungen mit Lebensmitteln werfen oder sich weigern, den Raum zu verlassen.
Der dänische Bildungsminister Magnus Heunicke betont jedoch, dass körperliche Eingriffe nur in Ausnahmefällen erlaubt sind. Sie dürfen erzieherische Massnahmen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Das Gesetz war bereits für 2025 geplant, wurde damals aber wegen bevorstehender Wahlen zurückgezogen. Nun soll es ab dem kommenden Jahr in Kraft treten.
Nichtregierungsorganisationen und Bildungsexperten hatten bereits beim ersten Anlauf vor einer Eskalation der Gewalt an Schulen gewarnt. Ihre Bedenken sind auch jetzt nicht verschwunden.



















