CSD-Terrorist wurde unter Polizeischutz beerdigt

Simon Binz
Simon Binz

Deutschland,

Der CSD-Attentäter Abdul B. wurde am Dienstag unter Polizeischutz auf einem Friedhof in Berlin-Gatow beigesetzt – Reporter blieb der Zutritt verwehrt.

Christopher Street Day
Die Anteilnahme nach dem Attentat beim Christopher Street Day in Berlin ist riesig. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Abdul B. (†21) tötete beim CSD-Anschlag eine Frau und verletzte 31 Menschen schwer.
  • Am Dienstag wurde er auf einem Friedhof in Berlin-Gatow unter Polizeischutz beigesetzt.
  • B. war im März wegen IS-Plänen verurteilt, kam aber auf Bewährung frei.

Knapp zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist der Attentäter Abdul B.* (†21) beigesetzt worden. Die Polizei hatte den Islamisten am 26. Juli erschossen. Am Dienstag fand die Bestattung auf einem Friedhof mit muslimischem Gräberfeld in Berlin-Gatow statt.

Der Ablauf glich laut der «Bild» einer Geheimoperation: Nur Familienmitglieder und Freunde des Vaters waren am Grab zugelassen, sie kamen mit drei Fahrzeugen. Die Polizei liess sie über einen Seiteneingang auf das Gelände, wie die Boulevardzeitung schreibt.

Anschlag Berlin
Abdul B. wurde am frühen Abend des 26. Juli von der Polizei in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Am Dienstag wurde der CSD-Attentäter beigesetzt. - Polizei Berlin

Weder die Angehörigen noch die Friedhofsverwaltung wollten Presse bei der Beerdigung dabei haben. Beamte kontrollierten Autos, riegelten das Areal ab und verwiesen anwesende Journalisten des Geländes. Auch nach der Zeremonie blieb ein Polizeibus neben dem Grab zurück und hielt Wache.

Attentat beim CSD im Namen von IS

Abdul B. hatte am 25. Juli mit einem Transporter im Tiergarten gezielt Teilnehmer des CSD überfahren und anschliessend mit einer Machete wahllos auf Menschen eingestochen, nachdem sein Fahrzeug gegen einen Baum geprallt war. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt, darunter 7 schwer. Den Anschlag beging er im Namen der Terrormiliz IS.

Besonders brisant: Erst im März war Abdul B. verurteilt worden, weil er sich dem IS in Syrien hatte anschliessen wollen. Der zuständige Richter schickte ihn trotzdem nicht in Haft, sondern setzte die Strafe zur Bewährung aus. Vor Gericht hatte der 21-Jährige erklärt, er habe dem IS abgeschworen – eine Aussage, die sich als Lüge herausstellte.

*Name der Redaktion geändert

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