In Deutschland wird ein erster Schritt zur Legalisierung von Cannabis getan. Gesundheitsminister Lauterbach legte einen Gesetzentwurf vor.
Cannabis
Das Bundesgesundheitsministerium will unter anderem mit der Legalisierung von Cannabis den Schwarzmarkt eindämmen. - Sebastian Kahnert/dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der erste Schritt für die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland wurde gemacht.
  • Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), hat wie zugesagt kurz vor Monatsende den ersten Gesetzentwurf für die geplante Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Ein Sprecher seines Ministeriums bestätigte dies auf Anfrage.

Am Freitag sei der Entwurf in die sogenannte Ressortabstimmung gegeben worden. Das heisst, er wurde jetzt den anderen Ministerien zur Ansicht und Prüfung übermittelt. Zunächst wurde zu den konkreten Inhalten nichts bekannt.

Aus Regierungskreisen hiess es, der Entwurf greife die bekannten Eckpunkte des Vorhabens auf. Dabei geht es unter anderem um eine Freigabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter Cannabis-Clubs.

Cannabis soll für Eigenbedarf erlaubt sein

Erlaubt sein soll den Eckpunkten zufolge den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf. Wie auch der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf. Einen freien Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, soll es zunächst nicht geben. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.

Nach der Ressortabstimmung muss das Kabinett den nun vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Wann der erste Teil der Cannabis-Legalisierung in Kraft tritt, ist damit zunächst noch offen. Angestrebt wird von Pro-Cannabis-Vertretern in der Ampel-Koalition noch dieses Jahr.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratBundestagVerkaufGesetzCannabis