Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verbot von Nordadler

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    Heute Mittwoch starten neue Verhandlungen im deutschen Bundesverwaltungsgericht über das Verbot der rechtsextremen Gruppe Nordadler.

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    Justitia - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Heute Mittwoch startet das Bundesverwaltungsgericht neue Verhandlungen.
    • Es geht um ein Verbot der rechtsextremen Gruppe Nordadler.
    • Die Gruppe sehne die «Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staats» herbei.

    Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute Mittwoch (10 Uhr) in Leipzig über das Verbot der rechtsextremen Gruppe Nordadler. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbot die Vereinigung im Juni 2020, weil sie sich gegen die verfassungsmässige Ordnung richte. Seehofer erklärte, die Gruppe verbreite Hass und Hetze und sehne die «Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staats» herbei.

    Dagegen wurde mit der Begründung geklagt, dass das Innenministerium nicht zuständig gewesen sei. Zudem handle es sich bei der Gruppe nicht um einen Verein. Die Gruppe war hauptsächlich im Internet aktiv.

    Sie nannte sich laut Gericht auch Völkische Revolution, Völkische Jugend, Völkische Gemeinschaft oder Völkische Renaissance. Bei Razzien fanden Polizisten NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme. Das Bundesverwaltungsgericht ist für die Klage in erster Instanz zuständig.

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