Bundesverwaltungsgericht prüft Indizierung eines Albums des Rappers Bushido

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht prüft heute (11.00 Uhr), ob ein Album des Rappers Bushido zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft wurde.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage Bushidos zunächst ab, weil viele Texte unter anderem Gewalt verherrlichen würden..

Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig muss abschliessend über die Klage des Musikers gegen die Indizierung seines im Jahr 2014 veröffentlichten Werks «Sonny Black» entscheiden. Die Bundesprüfstelle setzte das Album auf die Liste jugendgefährdender Medien, weshalb es nicht an Minderjährige verkauft werden durfte. (Az. BverwG 6 18.18)

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage Bushidos zunächst ab, weil viele Texte unter anderem Gewalt verherrlichen würden. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Album unrechtmässig auf der Liste gestanden habe, und hob deshalb die Entscheidung der Bundesbehörde auf. Das Gericht begründete dies damit, dass das Vorgehen der Prüfstelle bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit Defizite aufweise. Die Behörde legte dagegen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.

Kommentare

Weiterlesen

chri
Profis warnen
Diktator Trump Pfister Molina
270 Interaktionen
Diktator Trump?

MEHR IN NEWS

Gaza
Bodenoffensive
Polizist häusliche Gewalt
Festgenommen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Keystone
1 Interaktionen
In Champions League
Stefan Raab
«Angewidert»
NDR
14 Interaktionen
Format «Klar»
Airport Hamburg
7 Interaktionen
Flugausfälle drohen