Bundessozialgericht verhandelt über Vergütung von Skandaltransplantationen

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Deutschland,

Fast zwölf Jahre nach Auffliegen des Transplantationsskandals am Universitätsklinikum Göttingen will am Dienstag (12.00 Uhr) das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden, ob die Krankenkassen die Transplantationen bezahlen müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkasse KKH bezahlte die Eingriffe zunächst, fordert wegen der Datenmanipulationen nun aber zusammen 157.160 Euro wieder zurück..

Der Leiter der Transplantationschirurgie der Klinik manipulierte von Oktober 2008 bis Mitte 2011 Patientendaten so, dass Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane nach oben rutschten und schneller ein Organ erhielten. In den beiden nun verhandelten Fällen ist allerdings unbestritten, dass eine Lebertransplantation jeweils medizinisch angezeigt war und dass sie auch fachgerecht vorgenommen wurde. (Az: B 1 KR 3/22 R)

Die Krankenkasse KKH bezahlte die Eingriffe zunächst, fordert wegen der Datenmanipulationen nun aber zusammen 157.160 Euro wieder zurück. In der Vorinstanz gab das Landessozialgericht Celle der Klinik Recht. Die Transplantationen seien medizinisch erforderlich gewesen. Die unzutreffenden Angaben gegenüber der Organvergabestelle Eurotransplant lasse den Vergütungsanspruch nicht entfallen.

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