Bundessozialgericht prüft Unfallentschädigung für Rettungssanitäter
Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Donnerstag (10.00 Uhr), ob die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters als oder wie eine Berufskrankheit entschädigt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
- In den Vorinstanzen hatte er keinen Erfolg..
Der Kläger verweist auf psychisch belastende Einsätze bei Suiziden und zwei Amokläufen, darunter derjenige an einer Realschule in Winnenden bei Stuttgart im Jahr 2009 mit 15 Todesopfern.
In den Vorinstanzen hatte er keinen Erfolg. Es gebe keine gesicherten Erkenntnisse, dass die wiederholte Konfrontation mit solchen Ereignissen geeignet sei, eine psychische Störung auszulösen, hiess es zur Begründung. (Az: B 2 U 11/20 R)