Bundesregierung macht Weg für E-Scooter frei

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Deutschland,

Elektro-Tretroller sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch in Deutschland zum Strassenbild gehören.

E-Scooter in Paris
E-Scooter in Paris - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verordnung soll Elektromobilität fördern - Kritik von Unfallforscher .

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die die Nutzung der sogenannten E-Scooter regelt. Zustimmen muss der Verordnung nun noch der Bundesrat - doch Kritiker rufen die Länderkammer zu Ablehnung auf.

Die neue Verordnung soll nach Angaben der Bundesregierung der Förderung der Elektromobilität dienen. «Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten», erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Die E-Scooter, die vor allem in den USA bereits immer häufiger durch Metropolen rollen, hätten ein «enormes Zukunftspotenzial».

Bislang sind die elektrisch angetriebenen Roller in Deutschland weitgehend verboten, denn sie fallen nicht unter die bisher geltende Verordnung, die etwa den Betrieb von Stehrollern der Firma Segway regelt.

Zusammen mit dem öffentlichen Nahverkehr seien die E-Scooter aber eine «echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit», erklärte Scheuer.

Konkret ist nun vorgesehen, dass die Elektro-Tretroller mit einer Geschwindigkeit von weniger als zwölf Stundenkilometern (km/h) auf Gehwegen, gemeinsamen Fuss- und Radwegen sowie in Fussgängerzonen fahren dürfen. Diese E-Scooter werden der Verordnung zufolge ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben.

Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf Kilometern pro Stunde müssen dagegen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Das Mindestalter beträgt hier 14 Jahre.

Insgesamt werden von der Verordnung Fahrzeuge erfasst, die eine Lenk- oder Haltestange haben und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Die Fahrzeuge müssen der Verordnung zufolge verkehrssicher sein, bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben.

Scharfe Kritik an der Verordnung äusserte der Unfallforscher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. «Wenn E-Roller auf Gehwegen erlaubt werden, kommt es zu deutlich mehr Unfällen», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung».

«Die Freigabe der Gehweg-Nutzung für Kraftfahrzeuge wäre ein hochriskanter Dammbruch», warnte Brockmann. «Es kommen ja weitere Gefährte auf uns zu: 'One Wheeler', 'Hoverboards' und andere Verkehrsmittel ohne Lenkstange wären dann kaum noch von den Gehwegen zu verbannen.»

Der Unfallforscher forderte den Bundesrat auf, die Pläne zu stoppen. Die Länderkammer muss der Verordnung noch zustimmen, bevor diese in Kraft treten kann. Nach Angaben der Bundesregierung könnte dies bereits am 17. Mai geschehen.

Auch der Sozialverbands VdK warnte davor, Elektro-Kleinstfahrzeuge auf Gehwegen fahren und parken zu lassen. Gefährdet seien vor allem ältere, sehbehinderte und blinde Menschen.

Positiv äusserte sich hingegen der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU). Die Fahrzeuge könnten einen «gewichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Verkehrswende im innerstädtischen Bereich liefern», erklärte Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. «Der klare Rechtsrahmen gibt Investitionssicherheit, einen Handlungsrahmen und definiert die Sicherheitskriterien».

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