Bundesregierung hält 2G im Einzelhandel auch nach Lüneburger Urteil für sinnvoll
Auch nach einem Gerichtsurteil in Niedersachsen zur Aussetzung der 2G-Regel im Einzelhandel hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen Position fest.

Das Wichtigste in Kürze
- Lauterbach: 2G viel wirksamer als Maskenpflicht.
«Wir halten 2G im Einzelhandel weiterhin für sinnvoll», sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. Die Ampel-Koalition sei zudem überzeugt, «dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar ist und einen guten Rahmen bildet».
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte am Freitag die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen vorläufig ausser Vollzug gesetzt. Das Gericht argumentierte, dass die Regel derzeit keine notwendige Schutzmassnahme sei. Zudem sei sie voraussichtlich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren, weil verschiedene Geschäfte ausgenommen würden.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zeigte am Freitag Unverständnis über die Lüneburger Entscheidung. Am gleichen Tag, an dem das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein eine Klage gegen die 2G-Regel verworfen habe, habe das OVG Lüneburg die Regel aufgehoben.
«Niedersachsen ist jetzt das einzige Bundesland, wo 2G nicht gelten soll. Das muss man konstatieren», sagte Weil. Seine Landesregierung werde sich intensiv mit den Folgen des Urteils befassen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte nach dem gemeinsamen Termin mit Weil in Hannover, die 2G-Regel sei sinnvoll. So sei 2G im Einzelhandel auch «sehr viel wirksamer als eine Maskenpflicht».