Der Bundesrat hat die Liste der «Safe Countries» und der zumutbaren Rückkehrstaaten ergänzt: Neu gehört auch Georgien zu diesen Ländern.
karin keller sutter
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat am Dienstag bei ihrer Ankunft in Luxemburg die Malta-Vereinbarung zur Verteilung von Asylsuchenden aus dem zentralen Mittelmeer kritisiert. Die EU-Innenminister diskutieren am Mittagessen darüber. (Archiv) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Georgien gehört bald zu den «Safe Countries» und den zumutbaren Rückkehrstaaten.
  • Georgier lagen im vergangenen Jahr auf dem fünften Platz bei der Anzahl Asylgesuchen.

Ab dem 1. Oktober zählt die Schweiz Georgien zu den verfolgungssicheren Staaten und zu den Herkunftsländern, in welche eine Rückkehr grundsätzlich zumutbar ist. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Er hat die Liste der «Safe Countries» und der zumutbaren Rückkehrstaaten ergänzt. Damit setze der Bundesrat ein klares Signal: Die Schweiz ergreife alle notwendigen Massnahmen, um die unbegründeten Asylgesuche zu minimieren und den Vollzug der Wegweisung effektiver zu gestalten. Das schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Asylgesuche von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten werden im beschleunigten Verfahren behandelt und in der Regel abgelehnt.

Seit Herbst 2017 mehr georgische Asylgesuche

Seit Herbst 2017 war die Anzahl der Asylgesuche georgischer Staatsangehöriger in Europa und in der Schweiz gestiegen. Dies hängt mit der Visumsliberalisierung für georgische Staatsangehörige im Schengen-Raum zusammen. Die Schweiz habe verschiedene Massnahmen ergriffen, schreibt das EJPD. Dennoch sei die Zahl der unbegründeten Asylgesuche georgischer Staatsangehöriger relativ hoch geblieben.

Im vergangenen Jahr lag Georgien an fünfter Stelle bei den Herkunftsländern – hinter Eritrea, Syrien, Afghanistan und der Türkei. Insgesamt stellten 873 Georgierinnen und Georgier ein Asylgesuch, 30 Prozent mehr als im Vorjahr.

Kriterien für «Safe Country»-Bezeichnung

Zu den massgeblichen Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als «Safe Country» gehören: die Einhaltung der Menschenrechte, die politische Stabilität sowie die Einschätzung anderer Staaten und des UNHCR. Ob ein Staat als zumutbarer Rückkehrstaat gilt, hängt insbesondere von der politischen Stabilität und einer ausreichenden medizinischen Grundversorgung ab.

Die Liste der «Safe Countries» umfasste bisher neben den EU- und EFTA-Staaten folgende Länder: Albanien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Ghana, Indien, Kosovo, Moldova (ohne Transnistrien), Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.

Zu den zumutbaren Rückkehrstaaten gehören neben den EU- und EFTA-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Listen werden regelmässig überprüft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratStaatEJPDHerbstMenschenrechteUNHCRKosovo-Konflikt