Zum 1. April sollen Haschisch und Marihuana für Erwachsene mit vielen Vorgaben legal werden. So hat es der Bundestag beschlossen. Gibt es doch Verzögerungen?
Legalisierung von Cannabis
Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe zum 1. April beschlossen. Jedoch steht noch die Entscheidung des Bundesrates aus. - Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt heute abschliessend in den Bundesrat. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist dort nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.

Klage droht

CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats den Widerstand der Union. «Ich hoffe, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und das Cannabis-Gesetz dort bleibt und dort nie wieder herauskommt», sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Sollte der Bundesrat gegen den Willen der Union stattdessen grünes Licht für die Legalisierung geben, wäre das eine fatale Fehlentscheidung.» Merz warnte vor massiven Auswirkungen auf die Gesundheit insbesondere junger Menschen. Zudem müssten Tausende abgeschlossene Strafverfahren neu aufgerollt werden.

Ähnlich äusserte sich die bayerische Landesregierung. «Das Cannabis-Gesetz muss unbedingt komplett gestoppt werden», sagte Ministerpräsident Markus Söder der «Augsburger Allgemeinen» (Freitag). Bayern unterstütze die Anrufung des Vermittlungsausschusses. «Wir wehren uns entschieden gegen die Legalisierung von Drogen», betonte der CSU-Chef. Von Cannabis gingen schwere Gesundheitsgefahren aus. Zudem steige nach Ansicht von Experten die Kriminalität an und der Strassenverkehr werde gefährlicher.

Kontrolle durch Polizei fraglich

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage. Man müsse zwar erst einmal abwarten, ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dann dort herauskomme, vorher habe eine Klage keinen Sinn, sagte Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in München. Wenn aber schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstosse, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden. Herrmann räumte allerdings ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende dann vor Gericht gebracht werden könnte.

Herrmann hält das Gesetz auch für praktisch nicht umsetzbar. «Was kann eigentlich wo überhaupt kontrolliert werden», fragte der CSU-Politiker. Als Beispiele nannte er Vorgaben, wie viele Pflanzen jemand zu Hause in seinem Wohnzimmer haben dürfe, oder die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten beim Konsum. «Sollen die Polizisten jetzt den Abstand messen?», fragte Herrmann. Das sei alles weltfremd und unpraktikabel.

Ob im Bundesrat die Stimmenmehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kommt, war vorerst ungewiss. Hintergrund ist auch, dass sich Landesregierungen üblicherweise enthalten, wenn sie inhaltlich nicht einig sind. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war schon auf die Länder zugegangen und hatte Bedenken aufgegriffen. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sichert die Regierung unter anderem mehr Unterstützung für Prävention und Aufklärung zu. Kommen sollen demnach auch einige nachträgliche Änderungen am Gesetz etwa für flexiblere Umsetzungsregeln.

Nur Volljährige dürfen konsumieren

Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen anfallender Fallprüfungen laut geworden.

Nach dem vom Bundestag im Februar beschlossenen Gesetz soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

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