Bundesgerichtshof verhandelt über tödlichen Sturz aus Fenster von Pflegeheim
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über den tödlichen Sturz eines demenzkranken Manns aus dem Fenster im dritten Stock eines Pflegeheims.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Bochum und das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klage ab. Es habe nicht ernsthaft damit gerechnet werden müssen, dass der Mann zum Fenster hinausklettert, hiess es zur Begründung..
Die Witwe verklagte die Einrichtung auf Schmerzensgeld. Ihrer Meinung nach wurden dort nicht genügend Schutzvorkehrungen getroffen. (Az. III ZR 168/19)
Das Landgericht Bochum und das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klage ab. Es habe nicht ernsthaft damit gerechnet werden müssen, dass der Mann zum Fenster hinausklettert, hiess es zur Begründung. Die Witwe legte Revision beim BGH ein, der nun über den Fall verhandelt.