Bundesgerichtshof entscheidet über Widerrufsrecht bei Treppenlift
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Mittwoch über das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Kauf eines individuell angepassten Treppenlifts.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Köln hatte die Klage der Verbraucherzentrale im Dezember 2019 zurückgewiesen..
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte einen Anbieter von Treppenlifts verklagt, weil sie der Ansicht ist, dass ein Widerrufsrecht bestehe. Mit Ausnahme eines Models verweigere der Anbieter dieses jedoch, dies stelle ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht dar. (Az. I ZR 96/20)
Das Landgericht Köln hatte die Klage der Verbraucherzentrale im Dezember 2019 zurückgewiesen. Auch mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln waren die Verbraucherschützer nicht erfolgreich. Beim Kauf von Waren, die eindeutig auf das persönliche Bedürfnis von Verbrauchern zugeschnitten seien, bestehe kein Widerrufsrecht. Die Verbraucherzentrale zog daraufhin vor den BGH.