Bundesarbeitsgericht entscheidet über «Ehedauerklausel» bei Betriebsrenten

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat.

Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Bundesarbeitsgericht in Erfurt - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig..

Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.

Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)

Kommentare

Weiterlesen

srf patrick fischer
1'171 Interaktionen
«Verstaubt im Archiv»
Lorenzo Galli Crans-Montana Brandopfer
25 Interaktionen
Crans-Brand

MEHR IN NEWS

Venedig
Leipzig
Mehrere Verletzte
börse krieg
Neue Marktreaktionen
Pergamonmuseum Berlin
Nach Sanierung

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Walrettung
15 Interaktionen
Walrettung
SAP
4 Interaktionen
Nach Übernahme
Commerzbank
Mailand/Frankfurt
Zölle
1 Interaktionen
Berlin