Bundesarbeitsgericht entscheidet über «Ehedauerklausel» bei Betriebsrenten
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig..
Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.
Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)