Bundesarbeitsgericht entscheidet über «Ehedauerklausel» bei Betriebsrenten

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat.

Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Bundesarbeitsgericht in Erfurt - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig..

Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.

Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)

Kommentare

Weiterlesen

AfD Ticker
327 Interaktionen
Klarer Wahlsieg
Wetter
29 Interaktionen
Nur noch 19 Grad

MEHR IN NEWS

Olten SO
Olten SO
wohnung
249 Interaktionen
«Unanständig»
Schiller
1 Interaktionen
Ins Bierhübeli
Villmergen AG
Villmergen AG

MEHR AUS DEUTSCHLAND

AfD
26 Interaktionen
Polarisierung
AfD
1'313 Interaktionen
Sachsen-Anhalt
FC Augsburg Rieder Bundesliga
2 Interaktionen
4:1 in Frankfurt
Stefan Mross
16 Interaktionen
Tränen-Abschied!