Bundesarbeitsgericht entscheidet über «Ehedauerklausel» bei Betriebsrenten

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat.

Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Bundesarbeitsgericht in Erfurt - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig..

Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.

Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)

Kommentare

Weiterlesen

Opfer Rave Schüsse Aarau
«Hatte niemanden»
Sommerhitze Schweiz
11 Interaktionen
Früher wegen Kälte

MEHR IN NEWS

Sporthalle Sulzerallee: Die Trainingshalle bietet Platz für Schul-, Breiten- und Leistungssport.
Hallen eingeweiht
Tatjana Rothenbühler, Direktorin GastroBern.
GastroBern-Direktorin
Event-Highlights
Kanton Bern
Kyrenia/Ankara

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Fernsehgarten Andrew Kiewel
3 Interaktionen
Unter dem Kleid!
Friedrich Merz
43 Interaktionen
Berlin
Fabian Rieder Bundesliga Augsburg
Rieder mit Assist
Freiburg Werder Bremen Bundesliga
1:4-Abfuhr