Bundesarbeitsgericht entscheidet über «Ehedauerklausel» bei Betriebsrenten

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat.

Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Bundesarbeitsgericht in Erfurt - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig..

Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.

Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)

Kommentare

Weiterlesen

Crans
«Verwerflich»
Minnesota ICE Fünfjähriger Bub
87 Interaktionen
In ICE-Gewahrsam

MEHR IN NEWS

Donald Trump
6 Interaktionen
«Arc de Trump»
Ukraine Krieg
4 Interaktionen
Stromkollaps
Bakery Bakery
2 Interaktionen
«Bakery Bakery»
bigler kolumne
40 Interaktionen
Hans-Ulrich Bigler

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Katholische Kirche
1 Interaktionen
Stuttgart
bayern münchen bundesliga
3 Interaktionen
Muheim ärgert München
5 Interaktionen
Bad Hindelang
1. FC Köln
5 Interaktionen
«Willst du..?»