Bundesarbeitsgericht entscheidet über «Ehedauerklausel» bei Betriebsrenten

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat.

Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Bundesarbeitsgericht in Erfurt - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig..

Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.

Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)

Kommentare

Weiterlesen

Hagel
162 Interaktionen
Heftige Unwetter
Cannabis Hund
Auf Wanderung

MEHR IN NEWS

pothole rodeo
Mit 500-Euro-Benz
Street Parade
Technorausch!
Rickenachse
Kritik an Veloweg

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Orden
1 Interaktionen
Berlin
-
115 Interaktionen
«Ching Chang Chong»
VW
41 Interaktionen
Auto-Krise
Irakisches Ehepaar
3 Interaktionen
München