Bundesarbeitsgericht entscheidet über «Ehedauerklausel» bei Betriebsrenten

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat.

Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Bundesarbeitsgericht in Erfurt - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig..

Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.

Die Witwe macht geltend, die «Ehedauerklausel» benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)

Kommentare

Weiterlesen

Zermatt
Nahe Zermatt
Influencerin Massentourismus Hotspot
2 Interaktionen
Gegen Overtourismus

MEHR IN NEWS

Klostergarten
1 Interaktionen
«Bieridee»
Kino
1 Interaktionen
St. Gallen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Hazel Brugger
172 Interaktionen
Komikerin
andrea kiewel
79 Interaktionen
«Einen an der Waffel»
Rentnerpaar Kokain
27 Interaktionen
Vor Gericht
a
12 Interaktionen
Vor Merz und Klopp