Am Mittwoch wurde in Sinsheim (D) ein 13-jähriger Junge getötet. Der mutmassliche 14-jährige Täter bestreitet die Tat.
Tötungsdelikt Sinsheim
Ein 14-Jähriger stehe im Verdacht, den 13-Jährigen getötet zu haben. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch war ein 14-Jähriger mit einem Messer neben einer Leiche gefunden worden.
  • Der 13-Jährige wurde mutmasslich wegen Eifersuchtsstreitigkeiten vom Älteren getötet.
  • Der mutmassliche Täter bestreitet die Tat weiterhin.

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 13-Jährigen in Sinsheim bestreitet der dringend verdächtige 14-Jährige die Tat. Er habe seine Unschuld bei der Eröffnung des Haftbefehls beteuert, teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Freitag mit.

Nach dem Obduktionsergebnis starb der 13-Jährige an «Verbluten nach innen». Er wurde nach islamischem Recht bereits beerdigt. Die beiden Jungen haben die doppelte deutsch-türkische Staatsbürgerschaft. Hinter der Tat des Älteren stehen Eifersuchtsstreitigkeiten um ein 12-jähriges Mädchen.

Tötungsdelikt Sinsheim
Ein Waldstück in Sinsheim (D), in dem sich der mutmassliche Tatort befindet. - dpa

Nach einem Angriff letzten November an einer Realschule in Östringen (Kreis Karlsruhe) hatte der damals 13-Jährige an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen. Dies war nicht lange vor der schockierenden Tat in Sinsheim. Bei dem Östringer Fall hatte er einen Mitschüler mit einem Messer schwer verletzt. Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie.

Der 14-Jährige war am Mittwoch mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen festgenommen worden. Auch das besagte Mädchen stand daneben. Psychologisch geschulte Kräfte betreuen derzeit die betroffenen Familien.

Mutmasslicher Täter von Sinsheim (D) war bereits in Psychiatrie

Nach dem Messerangriff im November wurde der Tatverdächtige laut Jugendamt für drei Wochen stationär in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie-Einrichtung aufgenommen. Dort hatte er das Programm gegen Gewalt als Mittel der Konfliktlösung begonnen.

Tötungsdelikt Sinsheim
Siegfried Kollmar, Leiter der Kriminalpolizei und Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Mannheim, spricht während einer Pressekonferenz zu einem Tötungsdelikt an einem 13-Jährigen in der Nähe von Sinsheim-Eschelbach. - dpa

Nach weiteren Angaben des Jugendamtes des Rhein-Neckar-Kreises ist die Familie weiterhin betreut worden und erhielt ambulante Leistungen der sozialpädagogischen Familienhilfe. Diese Art der Hilfe werde bei Problemen in der Erziehung und der Alltagsbewältigung sowie bei schweren Konflikten in Anspruch genommen. Zuletzt seien weitere Massnahmen geplant und schon angeschoben worden, hiess es weiter.

Der Kontakt zu der Familie seitens der Familienhilfe und des Jugendamts bestand durchgängig. Letztmals wenige Tage vor der «entsetzlichen» Tat in Sinsheim, wie das Kreisjugendamt weiter mitteilte.

Kein Sorgerechtsentzug nötig gewesen

Laut Landgericht Heidelberg hatte das Jugendamt nach dem Östringer Messerangriff das Familiengericht nicht eingeschaltet. Dieses wird mit Fällen von Gefahr für das Kindeswohl befasst.

In diesem Fall sei aber wahrscheinlich aus Sicht des Jugendamtes keine Sorgerechtsentzug für die verwitwete Mutter nötig gewesen. Auch keine Zwangsunterbringung des Jungen habe es gebraucht, sagte der Gerichtssprecher. Für solche schwerwiegenden Schritte ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Tötungsdelikt Sinsheim
Ein Einmalhandschuh liegt nahe des mutmasslichen Tatorts. - dpa

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hält angesichts der Eschelbacher Falls wenig von einer Verschärfung von Gesetzen. Er nannte die Tat am Freitag in Heilbronn einen «erschütternden Vorgang». Trotzdem wolle er nicht sofort in die Diskussion einsteigen, die Strafbarkeit von Minderjährigen im Alter von 12 oder 13 anzugehen. Stattdessen müsse man viel stärker als bisher die Jugendhilfe mit allen Möglichkeiten der Prävention nutzen.

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