Brüssel sieht Stahlmassnahmen mit Erklärung mit Bern als vereinbar

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Belgien,

Die geplanten Schutzmassnahmen auf Stahl stehen laut der Europäischen Kommission im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung zwischen der Schweiz und der EU. Gemäss Brüssel gilt die Erklärung einzig für die im Paket abgedeckten Bereiche.

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Die geplanten Schutzmassnahmen auf Stahl stehen laut der Europäischen Kommission im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung zwischen der Schweiz und der EU. (Symbolbild) - keystone

Bundespräsident Guy Parmelin bezeichnete am Samstag die geplanten verschärften EU-Einfuhrregeln auf Stahl gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) als «nicht akzeptabel». Er sei «überrascht» vom Zeitpunkt, denn parallel dazu behandle das Schweizer Parlament das kürzlich unterzeichnete Vertragspaket.

Parmelin verwies auf den sogenannten Modus vivendi, den die Schweiz und die EU im Zusammenhang mit dem Vertragspaket in einer gemeinsamen Erklärung aushandelten. Darin sei vereinbart worden, dass mögliche Probleme während der Verhandlungen im Schweizer Parlament vermieden werden sollten, um den Ratifizierungsprozess nicht zu stören.

Die Europäische Kommission bekenne sich zu dieser gemeinsamen Erklärung, teilte sie zu einem früheren Zeitpunkt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Die Erklärung wurde im Juni 2025 von EU-Handelskommissar Maros Sefcovic und Aussenminister Ignazio Cassis unterzeichnet.

In dieser bekräftigten beide Seiten ihre Absicht, während des Ratifizierungsprozesses eine reibungslose Zusammenarbeit «in den von diesem Paket abgedeckten Bereichen» sicherzustellen. «Die Erklärung kann die Europäische Union jedoch nicht daran hindern, in anderen Bereichen eigenständige Entscheidungen zu treffen», so die Brüsseler Behörde weiter.

Der Handel mit Stahl ist im bilateralen Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972 geregelt. Dieses Abkommen ist nicht Teil des Vertragspakets.

Die geplanten Massnahmen der EU auf die Einfuhr von Stahl sehen eine starke Reduktion der Einfuhrmengen sowie eine Verdopplung des Zollsatzes für alle Einfuhren darüber hinaus vor. Die Verabschiedung der Massnahmen durch die Gesetzgeber der EU ist noch ausstehend. Die neuen Regeln sollen am 1. Juli greifen.

Bis dahin will die Europäische Kommission neue Stahlkontingente aushandeln. Diese Gespräche führt Brüssel im Rahmen der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), wie eine Sprecherin der Kommission am Montag sagte.

Kommentare

User #5036 (nicht angemeldet)

Die PFZ mit der Schweiz ist im Vertrag mit Napoleon von 1805 geregelt, dort steht, dass bei Europäischen Verträgen, die Schweiz von der PFZ ausgenommen ist. Sodeli.

User #2629 (nicht angemeldet)

Die EU will die BIII gar nicht!

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