BKA sieht «Grundsätzlichen Handlungsbedarf» bei Videoüberwachung
Wenn Kameras eine Straftat filmen, hilft das der Polizei. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordert nun Verbesserungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Präsident des Bundeskriminalamtes fordert Verbesserungen bei der Videoüberwachung.
- Jedoch sei die Auswertung der Daten sehr aufwendig und kompliziert.
- Bundesminister Seehofer schlug vor die automatische Gesichtserkennung zu erlauben.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, fordert Verbesserungen bei der Videoüberwachung in Deutschland. «Beim Thema Videoüberwachung besteht aus Sicht der Strafverfolgung grundsätzlicher Handlungsbedarf», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Sammlung und Bearbeitung von Material brauche teils zu viel Zeit.
Auswertung der Daten kompliziert
«Heute muss, beispielsweise bei Bundesländer-übergreifenden Fluchtbewegungen, vorhandenes Material zunächst bundesweit eingesammelt werden», sagte Münch. «Es liegt dann in der Regel in ganz unterschiedlichen Formaten und auf den unterschiedlichsten Datenträgern vor.»
Vor der eigentlichen Sichtung seien weitere Bearbeitungsschritte erforderlich. «Dies kostet häufig viel wertvolle Zeit. In anderen Ländern in Europa ist man durch zentrale Speicherung öffentlicher Videoüberwachung viel schneller und effizienter.»

Münch ist einer der Redner beim Europäischen Polizeikongress, der heute in Berlin beginnt. Er spricht am Mittwoch.
Aufzeichnungen privater Betreiber besonders aufwendig
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, räumte ein, die Auswertung des Materials bringe einen «gewissen Aufwand» mit sich, insbesondere wenn es auch um Aufzeichnungen von Kameras privater Betreiber gehe.
«Die suchen sich ja selber aus, welche Technik sie verwenden. Und das muss dann später kompatibel gemacht werden», sagte Wendt der dpa. «Aber das gelingt uns. Daran wird auf jeden Fall keine Aufklärung scheitern.»

Die Videoüberwachung wurde zuletzt heftig diskutiert, weil Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zunächst vorschlagen wollte, die gesetzlichen Grundlagen auch für die automatische Gesichtserkennung zu schaffen - die Pläne dann aber bis auf weiteres wieder auf Eis legte.
Automatische Gesichtserkennung
Im Gegensatz zur Videoüberwachung, wie es sie heute gibt, können Systeme zur automatischen Gesichtserkennung Menschen, deren Fotos in einer Polizeidatenbank gespeichert sind, sozusagen live erkennen, wenn sie von einer Videokamera gefilmt werden.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, plädiert dafür, die Gesetzesgrundlagen für die Technik zu schaffen. «Wir suchen mit Gesichtserkennungssoftware schliesslich dieselben Leute, die auch heute schon gerichtlich überprüfbar im polizeilichen Fahndungsbestand sind und aus Rechtsgründen gesucht werden.» Auch Wendt wünscht sich das System.