Wegen der Tötung eines schwerkranken Zwillings bei einer Kaiserschnittgeburt wurden zwei Berliner Mediziner wegen Totschlags zu Bewährungsstrafen verurteilt.
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Zwei Mediziner wurden vom Berliner Landgericht wegen Totschlags zu Bewährungsstrafen verurteilt. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Ärzte töteten nach der Geburt einen hirnkranken Zwilling per Injektion.
  • Nun wurden sie vom Gericht wegen Totschlags zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Wegen der bewussten Tötung eines schwerkranken Zwillings bei einer Kaiserschnittgeburt hat das Berliner Landgericht zwei Mediziner am Dienstag wegen Totschlags zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Richter sahen es laut Gericht als erwiesen an, dass die heutige leitende Oberärztin und der inzwischen pensionierte frühere Chefarzt einer Berliner Klinik nach der Entbindung eines gesunden Mädchens deren an einem Hirnschaden leidende Schwester per Injektion getötet hatten.

Fall mit «Besonderheiten»

Die Haftstrafen fielen demnach wegen der «Besonderheiten des Falls» mit einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten aber relativ gering aus. Sie wurden ausserdem zur Bewährung ausgesetzt. Laut Gericht erkannten die Richter auf einen minder schweren Fall von Totschlag.

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Bei dem Mädchen wurde ein schwerer Hirnschaden diagnostiziert. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance

In dem Prozess ging es nach Gerichtsangaben um den Fall einer 27-jährigen Frau, die 2010 mit Zwillingen schwanger war. Während der Schwangerschaft wurde bei einem Mädchen ein derart schwerer Hirnschaden diagnostiziert, dass damit eine Indikation für eine legale sogenannte Spätabtreibung vorlag. Dies war von den Eltern ausdrücklich auch gewollt.

«Aussortieren» sei «unzulässig»

Aufgrund der medizinischen Besonderheiten entschieden die Ärzte im Interesse des gesunden Mädchens demnach jedoch, statt der erlaubten Spätabtreibung eine Tötung nach Einleitung der Geburt vorzunehmen.

Damit lag dem Gericht zufolge indes ein Fall von Totschlag vor. Ein derartiges «Aussortieren» von kranken und behinderten Säuglingen sei nach dem Willen des Gesetzgebers «unzulässig», hiess es.

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Nach den Erkenntnissen eines Gutachters sei das Baby lebensfähig gewesen. (Symbolbild) - Pixabay

Nach Darstellung des Gerichts hatten sich die Angeklagten in dem Verfahren damit verteidigt, dass sie in dem Glauben handelten, ihr Vorgehen sei legal, weil sich das getötete Mädchen während der Kaiserschnittgeburt noch im bereits geöffneten Mutterleib befand. Das werteten die Richter wegen deren Berufserfahrung allerdings als unglaubwürdig.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Mediziner hätten sich vielmehr «vom Willen der Eltern leiten lassen, dass das kranke Kind nicht zur Welt kommt», erklärte das Gericht. Nach Erkenntnissen eines Gutachters sei dieses aber lebensfähig gewesen.

Der frühere Chefarzt erhielt die längere Haftstrafe, weil er der Vorgesetzte war und sich im Prozess «uneinsichtig» gezeigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.

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