Berichte über Lebensmittelkontrollen in Berlin dürfen veröffentlicht werden

AFP
AFP

Deutschland,

Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Eilanträge von Berliner Restaurantbetreibern abgelehnt.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Restaurantbetreiber scheitern mit Eilanträgen vor Verwaltungsgericht.

Mit ihren Anträgen wollten die Gastronomen verhindern, dass die Berliner Bezirksämter Informationen über lebensmittelrechtliche Überprüfungen und eventuelle Beanstandungen in ihren Betrieben an die Öffentlichkeit weitergeben, wie das Verwaltungsgericht in Berlin am Montag erklärte. Die Veröffentlichung der Kontrollberichte sei jedoch «durch legitime Zwecke des Verbraucherschutzes gerechtfertigt», erklärte das Gericht zur Urteilsbegründung.

Auch der Schutz personenbezogener Daten und die Freiheit der Berufsausübung stünden einer Veröffentlichung der Informationen nicht im Wege. Eine mögliche Veröffentlichung und Weiterverbreitung der Informationen im Internet sei ebenfalls rechtens, erklärte das Gericht. Um eine Löschung oder Ergänzung von einmal veröffentlichten Informationen zu erreichen, müssten die Restaurantbesitzer zivilrechtliche Massnahmen ergreifen. Gegen den Beschluss kann noch Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

chri
Profis warnen
Diktator Trump Pfister Molina
49 Interaktionen
Diktator Trump?

MEHR IN NEWS

kantonspolizei schwyz
Küssnacht SZ
Rangierarbeiter
In Büron LU
Horn TG
2 Interaktionen
Zeugen gesucht!

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Stefan Raab
«Angewidert»
NDR
11 Interaktionen
Format «Klar»
Airport Hamburg
6 Interaktionen
Flugausfälle drohen
Saturn
Mediamarkt und Saturn