Bericht: Familienministerium will Regelung zu Stiefkindadoptionen überarbeiten

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    Deutschland,

    Das Bundesfamilienministerium will laut einem Zeitungsbericht in der geplanten Reform des Adoptionsrechts bei der Adoption von Stiefkindern Ausnahmen von der verpflichtenden Beratung zulassen.

    Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD)
    Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Diskriminierung lesbischer Paare soll verhindert werden.

    Damit solle eine Diskriminierung lesbischer Paare verhindert werden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe in ihren Mittwochsausgaben.

    Laut der vom Familienministerium geplanten Regelung solle die Beratung bei Stiefkindadoptionen nicht obligatorisch sein, wenn die adoptierende Frau zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet war, heisst es in dem Bericht.

    Diese Regelung habe das Ressort von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) in einer Protokollnotiz zu dem Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht zugesagt, über den am Freitag der Bundesrat beraten wird. Die Regelung zur Befreiung von der Adoptionsberatung will das Ministerium demnach bis Ende September vorlegen.

    Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist der Ehemann rechtlich automatisch der Vater. In einer lesbischen Ehe ist dagegen die Frau, deren Partnerin ein Kind bekommt, nicht automatisch ebenfalls rechtlich die Mutter. Um diesen Status zu erreichen, steht ihr nur der Weg der Stiefkindadoption offen. Dabei wäre sie nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht verpflichtet, eine Beratung aufzusuchen.

    die Grünen kritisieren die geplante Protokollnotiz allerdings als unzureichend. Sie sei «in sich widersprüchlich und mit heisser Nadel gestrickt», sagten Grünen-Vizefraktionschefin Katja Dörner und ihre Fraktionskollegin Ulle Schauws den Funke-Zeitungen. Demnach solle zwar die Beratungspflicht gestrichen werden, aber die Adoptionsvermittlungsstellen müssten sich weiterhin an dem gerichtlichen Verfahren beteiligen. Dies gehe nicht ohne vorherige Beratung, sagten die Grünen-Politikerinnen.

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