Das belgische Verfassungsgericht hat einem umstrittenen Gefangenenaustausch mit dem Iran einen Riegel vorgeschoben. Der in Belgien wegen Terrorismus verurteilte iranischen Diplomat Assadollah A. darf nach einem Urteil vom Donnerstag nicht an den Iran ausgeliefert werden. Ein entsprechendes Abkommen beider Länder wurde durch das Gericht aufgehoben.
Teheran
Stadtteil von Teheran. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Begründung hiess es in einer Mitteilung: Das Abkommen ermögliche die Überstellung einer Person, die in Belgien verurteilt wurde, weil sie eine terroristische Straftat mit Unterstützung des Iran verübt habe.
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Es verstosse daher womöglich gegen die Rechte der Opfer. Der belgische Staat müsse schliesslich wissen, dass der Iran die durch ein belgisches Gericht verhängte Strafe nicht vollstrecken werde.

Der iranische Diplomat A. war im vergangenen Jahr wegen eines versuchten Anschlags auf ein Treffen iranischer Oppositioneller in Frankreich zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Durch das Abkommen zum Gefangenenaustausch, das im Juli unterzeichnet wurde, sollte A. gegen den inhaftierten belgischen Entwicklungshelfer Olivier Vandecasteele ausgetauscht werden. Kritiker befürchten jedoch, dass A. im Iran sofort freikommen könnte. Dem Iran wird vorgeworfen, Vandecasteele festgenommen zu haben, um Belgien so unter Druck setzen zu können.

Der Fall ist auch brisant, weil A. und drei andere Verurteilte in dem Fall den Ermittlungen zufolge Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes MOIS waren. Zu dessen Aufgaben gehört die Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppierungen innerhalb und ausserhalb des Iran. Es gilt deswegen als möglich, dass den Anschlagsplänen ein direkter staatlicher Auftrag zugrunde lag.

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